AGB

Den Vertrag für die Datenverarbeitung im Auftrag (ADV) finden Sie hier.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend "AGB", gelten für die vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen der Deutschen Post AG - nachfolgend " Auftragnehmer" genannt- und ihren Kunden - nachfolgend " Auftraggeber " genannt für den Internetservice ADRESSDIALOG.
  2. Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB kommen durch Vertragsabschluss zustande. Für den jeweiligen Einzelauftrag gelten die auf den Internetseiten von ADRESSDIALOG erfassten Auftragsdaten des Auftraggebers, die nachfolgenden Bedingungen und die zum Versandzeitpunkt des Mailings gültige Preisliste.
  3. Abweichende Bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Geltung.

§ 2 Leistungen

  1. Der Auftragnehmer wird die von ihr geschuldeten Leistungen gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erbringen. Die Leistungen umfassen insbesondere die Bereitstellung eines standardisierten, databaseoptimierten und verschlüsselten Verfahrens zur personalisierten Mehrkanalansprache von Empfängern über Mailings und über das Internet mit Dialogkomponente und Online-Responsemanagement (ADRESSDIALOG).
  2. Der genaue Leistungsumfang ist in der Leistungsbeschreibung dargelegt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistungspflichten durch Erfüllungsgehilfen ihrer Wahl wahrnehmen zu lassen.
  3. Der Auftragnehmer wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten so schnell wie möglich beseitigen.
  4. Der Auftragnehmer hält nach Beendigung der Vertragslaufzeit die hochgeladenen Adressdaten für die Dauer eines Monates weiter vor.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet,

  1. die Auftraggeber-ID (Benutzerkennung) und das Passwort vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte zu schützen; der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für Schäden, die aus einer von ihm zu vertretenden unbefugten Benutzung dieser Daten durch Dritte entstehen;
  2. dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen jede Änderung der Auftraggeberdaten;
  3. der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer alle zur Abwicklung der vereinbarten Leistungen notwendigen Daten und Unterlagen, die zur administrativen, organisatorischen und technischen Vorbereitung und Durchführung der Leistung erforderlich sind, rechtzeitig vor Beginn der Leistung zur Verfügung stellen.
  4. Die einzelnen Formatvorgaben an die vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Daten (Dateiformate etc.) sind in der Leistungsbeschreibung und den Internetseiten der ADRESSDIALOG geregelt.
  5. Stellt der Auftraggeber die für die Bearbeitung des Auftrages erforderlichen Daten und Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht den Formatvorgaben entsprechend zur Verfügung, kann der Auftraggeber keinen Anspruch wegen fehlender, verzögerter oder unvollständiger Ausführung des Auftrages geltend machen. Seine Zahlungsverpflichtung für fehlerhaft produzierte bleibt bestehen, es sei denn, der Mangel hinsichtlich der Formatvorgaben war für der Auftragnehmer vorab feststellbar.
  6. Der Auftragnehmer ist lediglich Diensteanbieter (Service-Provider) i.S.d. Teledienstegesetzes. Für den Inhalt des jeweiligen Mailings, für die rechtzeitige und vollständige Überlassung der Adressdaten und sonstigen Inhalte ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, daß seine Mailings, Website, Produkte, Leistungen, sowie sonstigen Außenauftritte mit den einschlägigen Gesetzen und Bestimmungen übereinstimmen, insbesondere im Einklang mit den wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen stehen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer AG von allen Ansprüchen frei, die durch die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehen.
  7. Der Auftraggeber haftet dafür, dass übermittelte Daten virenfrei sind. Dateien mit Viren kann der Auftragnehmer löschen, ohne dass dem Auftraggeber hieraus Ansprüche zustehen. Der Auftragnehmer behält sich Ersatzansprüche wegen virenbedingter Schäden vor.
  8. Die Einstellung gemieteter Adressen von Adressanbietern (Einmalnutzung) ohne deren ausdrückliche vorherige Einwilligung ist unzulässig. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen beim Erwerb der Adressdaten verantwortlich. Er stellt den Auftragnehmer AG von Ansprüchen frei, die durch die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehen.
  9. Der Auftraggeber kann jederzeit sein Projekt deaktivieren. Der Auftraggeber bleibt jedoch zur Zahlung der bis dahin aufgelaufenen Vergütung verpflichtet.

§ 4 Vergütung und Abrechnung

Der Auftraggeber hat die im Einzelvertrag vereinbarten Entgelte zu zahlen.

  1. Die Entgelte sind sofort nach Eingang der Rechnung beim Auftraggeber fällig.
  2. Erhebt der Auftraggeber Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Entgelte hat er diese innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Rechnung der zuständigen Stelle des Auftragnehmers schriftlich anzuzeigen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Der Auftragnehmer wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Anzeige besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

  1. Es ist nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich, alle Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen. Aus diesem Grund übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung für technische Mängel, insbesondere für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Datenbank und ihrer Inhalte oder für die vollständige und fehlerfreie Wiedergabe der vom Auftraggeber in die Online-Datenbank eingestellten Inhalte.
  2. Der Auftraggeber hat Mängel der Leistungen des Auftragnehmers, soweit durch zumutbare Untersuchungen feststellbar oder festgestellt, unverzüglich nach Kenntniserhalt anzuzeigen.
  3. Sofern ein Mangel der Leistung des Auftragnehmers vorliegt, ist der Auftragnehmer berechtigt, Nacherfüllung nach ihrer Wahl durch Mängelbeseitigung oder Neuherstellung zu erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder das Entgelt herabsetzen (mindern). Schadensersatz kann nur unter den Voraussetzungen von § 5 Ziffer 4 verlangt werden.
  4. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie seine Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); im letzteren Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit der Auftragnehmer ausnahmsweise eine Garantie übernommen hat.

§ 6 Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer legt besonderen Wert auf die Sicherheit und den Schutz der vom Auftraggeber übermittelten Datensätze und beachtet die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstegesetz (TDG) und des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG). Hierzu schließt der Auftragnehmer mit den Auftraggebern einen gesonderten Auftragsdatenverarbeitungsvertrag i.S.d. § 11 BDSG.
  2. Der Auftragnehmer als Diensteanbieter im Sinne des Teledienstegesetzes weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten und das Nutzungsverhalten der via Mailing adressierten Kunden (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), vom Diensteanbieter während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke und zur Kundenberatung, erforderlich ist. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Speicherung einverstanden. Der Diensteanbieter verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Der Provider wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Auftraggebers ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als der Provider gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Auftraggeber nicht widerspricht.
  3. Der Auftragnehmer speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers (Name, Anschrift usw.) sowie vom Auftraggeber bereitgestellte personenbezogene Daten Dritter (Empfängeradressen) nur, soweit dies für die Erbringung der Leistung und Abwicklung der Auftraggeberaufträge erforderlich ist. Soweit sich der Auftragnehmer zur Erbringung der Leistung Erfüllungsgehilfen bedient, ist sie berechtigt, die Daten den beauftragten Dienstleistungsunternehmen zu diesem Zweck im erforderlichen Umfang zugänglich zu machen.
  4. Über die Erbringung der Leistung und Abwicklung der Auftraggeberaufträge hinaus erfolgt eine Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers nur, wenn der Auftraggeber in diese Nutzung ausdrücklich eingewilligt hat.
  5. Der Auftraggeber seinerseits hat dafür Sorge zu tragen, dass in Bezug auf die von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten Dritter (Empfängeradressen) alle für die vertragsgemäße Erbringung der Leistung erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungen und Erklärungen der Empfänger vorliegen.

§ 7 Kündigung: Ausschluss von ADRESSDIALOG

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber von der Inanspruchnahme des ADRESSDIALOG-Dienstes durch Sperren der Auftraggeber-ID auszuschließen und/oder den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber sich mit fälligen Entgelten oder einem nicht unerheblichen Teil des fälligen Entgelts in Verzug befindet oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggeber beantragt, eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
  2. Der Auftragnehmer ist nach vorheriger Androhung unter Fristsetzung berechtigt, dem Auftraggeber den Zugang zu seinem Datenmaterial zu verwehren, falls die Frist fruchtlos verstreicht. Ebenfalls ist eine Sperrung bei Zahlungsverzug mehr als 4 Wochen nach Rechnungsdatum ohne Fristsetzung möglich. Im Falle einer Sperrung wird der Server heruntergefahren. Während der Zeit einer Sperrung können Nutzer nicht auf das Informationsangebot des Auftraggebers zugreifen. Eine Mahnung kann mit der Androhung der Sperrung verbunden werden. Während der Zeit der Sperrung bleibt der Auftraggeber verpflichtet, die Vergütung zu erbringen, da das Datenmaterial des Auftraggebers weiterhin von dem Auftragnehmer vorgehalten wird. Bei Gefahr im Verzug kann die vorherige Androhung unterbleiben. Zur Sperrung berechtigt insbesondere
    1. ein Verstoß gegen die Pflichten aus Ziffer 3, oder
    2. die nicht fristgerechte Zahlung einer Rechnung, oder
    3. der Verdacht einer Rechtswidrigkeit der Inhalte des Datenmaterials des Auftraggebers oder die Behauptung einer Verletzung von Rechten Dritter, nachdem der Auftraggeber hierüber informiert wurde, oder
    4. die missbräuchliche Nutzung der Infrastruktur. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber
      • nicht angeforderte elektronische kommerzielle Kommunikationen übermittelt (Spam-Mail), oder
      • nicht angeforderte elektronische Kommunikationen in Form von Massensendungen auch ohne Werbezwecke übermittelt (Junk-Mail), oder
      • im Rahmen des jeweiligen Vertrages Software, wie z.B. auch Scripte verwendet, die das Betriebsverhalten der Infrastruktur beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen geeignet ist. Die Sperrung wird aufrechterhalten, um die Haftung des Auftragnehmers zu vermeiden, bis der Auftraggeber die Rechtmäßigkeit der Inhalte darlegt oder gegebenenfalls beweist. Das Gleiche gilt bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Eine Sperrung ist nur bei offensichtlich unbegründeten Abmahnungen Dritter ausgeschlossen.
    5. Das Recht der Vertragsparteien zur - gegebenenfalls auch fristlosen - Kündigung aus anderem wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 8 Sonstige Bestimmungen

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus betrieblichen, gesetzlichen oder sonstigen Gründen zu ändern und wird dem Auftraggeber etwaige Änderungen zur Kenntnis bringen, hierfür genügt eine Mitteilung per e-mail an die in der Registrierung hinterlegte e-mail Adresse.
  2. Ändert der Auftragnehmer ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann der Auftraggeber der Änderung innerhalb einer Woche nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen, worauf der Auftragnehmer den Auftraggeber in der Änderungsankündigung ausdrücklich hinweisen wird.
  3. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber weiterhin darauf hinweisen, dass die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als genehmigt gelten, wenn der Auftraggeber sich nicht fristgerecht anderweitig erklärt. Werden die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber nicht akzeptiert, ist der Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung berechtigt. Der Auftraggeber kann hieraus keine Anspr üche gegen der Auftragnehmer geltend machen.
  4. Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungsziele am nächsten kommen. Gleiches gilt f ür die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.
  5. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist Bonn.
  6. Es gilt deutsches Recht.
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